Honorar / Behandlungskosten
Erstanamnese/Untersuchung
Für die Patientenneuaufnahme nehme ich mir 1 bis 2 Stunden Zeit für das erste, individuelle Patientengespräch und die erste köprperliche Untersuchung. Es wird ein vom Gesetz geforderter Behandlungsvertrag zwischen Patient und Therapeut geschlossen. Aus den Informationen dieses Termins und eventuell erforderlichen Laboruntersuchungen erstelle ich einen individuellen Behandlungsplan.
Behandlungs- / Untersuchungsleistung
60 - 80 € / Std
Kosten für therapeutische Anwendungen
Die Kosten richten sich nach dem Aufwand und werden individuell berechnet. Sie werden vor Behandlungsbeginn über die entstehenden Kosten informiert.
Hausbesuche
Für Hausbesuche erlaube ich mir, eine Anfahrtspauschale von 20 € zu erheben.
Kostenerstattung
Die Behandlungskosten sind vom Patienten in der Regel bar zu 100 % für die erbrachte Leistung an die Naturheilpraxis zu entrichten.
Gesetzliche Krankenversicherung: In der Regel werden die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse. Gegebenfalls erkundigen Sie sich bitte auch über den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung für „alternative Heilmethoden“.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat Zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung geltend machen. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und dem tatsächlichen Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen. Erkundigen Sie sich bitte vor der Behandlung, in welcher Höhe Ihnen die einzelnen Behandlungskosten erstattet werden.